Kurtaxen in Spiez
Die Tourismusabgaben für Übernachtungsgäste in Spiez. Fällig sind die kommunalen Kurtaxen und die kantonale Beherbergungsabgabe.
Die Kurtaxe wird je Übernachtung von natürlichen Personen erhoben, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Spiez übernachten. Jeder Beherberger, der sein Zimmer, seine Wohnung oder sein Haus entgeltlich an Gäste vermietet, ist verpflichtet bei den Gästen eine Kurtaxe einzufordern. Der Ertrag der Kurtaxe wird zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Gästeinformation und Veranstaltungen im Interesse der Gäste verwendet.
Die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.00 pro Nacht und Gast zahlt der Beherberger. Dieser Franken ist ein Marketingbeitrag und wird für die touristische Marktbearbeitung eingesetzt.
Für das Inkasso der Taxen ist die Spiez Marketing AG verantwortlich.