Übernachtung auf öffentlichen Parkplätzen
Reglement über die Benützung von öffentlichen Parkplätzen in Spiez.
Campierende sind in der Gemeinde Spiez weiterhin willkommen. Es wird jedoch darum gebeten, die von der Gemeinde Spiez und der Spiez Marketing AG empfohlenen Parkplätze zu nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der empfohlenen Parkplätze ist das Bezahlen der Parkplatzgebühren und Einhalten der Regeln (kein Campieren, nach aussen Stuhlen, Grillieren, Nachtruhe, Littering etc.). Ausserdem muss das Fahrzeug in die Feldmarkierung passen. Ist das Fahrzeug zu lang/breit ist das Parkieren/Übernachten nicht erlaubt. Bitte beachten Sie dass das Übernachten in Dachzelten oder das Aufstellen von Zelten auf öffentlichem Grund, gestützt auf das Gemeindepolizeireglement, weiterhin verboten ist.
Übernachtungen sind auf folgenden, während gebührenpflichtigen Parkplätzen empfohlen
Kiesplatz Neumatt
Kiesplatz Längenstein (Seite Rasen)
Parkplätze entlang der Interlakenstrasse nach Freibad Faulensee
Parkplatz Güetital
Ein Parkverbot für Wohnmotorwagen (Camper) und Wohnwagen besteht auf den Parkplätzen Regez, Schloss, Hotel-Restaurant Seegarten Marina, Freibad, Friedhof Spiez, Kiesplatz Längenstein (Seite Schulhaus), Tourismusbüro Faulensee, Freibad Faulensee, Dorf Faulensee.
Alle gebührenpflichten Parkplätze sind während der Saison (1. April - 31. Oktober) 24 Stunden gebührenpflichtig.